Gleichstellung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern und das Gebot der Gleichbehandlung sind unmittelbar geltendes Verfassungsrecht. Die Träger der öffentlichen Gewalt sind verpflichtet, dieses Ziel zu verwirklichen. Zu dessen Umsetzung werden in den öffentlichen Verwaltungen des Freistaates Sachsen Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen sind Bedienstete mit der Zusatzaufgabe, die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes zu unterstützen und auf die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung zu achten. Sie sind der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet und haben dort ein unmittelbares Vortragsrecht. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie weisungsfrei. Zu ihren Aufgaben gehört etwa die Begleitung und Überwachung von Stellenbesetzungs- und Personalauswahlverfahren. Zudem beraten sie die Bediensteten in allen Angelegenheiten der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit oder in Fällen sexueller Belästigung. Die Gleichstellungsbeauftragten führen regelmäßige Sprechstunden durch.
Gleichstellungsbeauftragte im SMK
Frau Heike Liebscher und Herr Albrecht Handke sind für die Amtszeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2029 nach Wahl der Bediensteten des SMK zur Gleichstellungsbeauftragten im SMK bzw. zum Stellvertreter der Gleichstellungsbeauftragten im SMK bestellt worden und unter Gleichstellungsbeauftragte@smk.sachsen.de zu erreichen.
Gleichstellungsbeauftragte in nachgeordneten Behörden
An den Standorten und an dem Präsidialbereich des Landesamtes für Schule und Bildung sind jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. ein Gleichstellungsbeauftragter sowie deren Stellvertretung nach der Wahl der Bediensteten bestellt. Die Zuständigkeit erstreckt sich jeweils auf die Bediensteten des Standortes selbst und des Präsidialbereiches sowie alle in deren jeweiligem Einzugsgebiet liegenden öffentlichen Schulen.
An den Schulen fungieren zusätzlich Vertrauenspersonen, die aus den Reihen der Bediensteten der jeweiligen Schule vorgeschlagen und von der zuständigen Schulleitung bestellt werden. Die Vertrauenspersonen halten u. a. die Verbindung zwischen der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten und dem Kollegium der Schule. Sie entlasten die Gleichstellungsbeauftragten vor allem in den Informations- und Kommunikationsaufgaben vor Ort.
Für Anliegen und bei Problemen im Zusammenhang mit der Gleichstellung an Schulen können sich die Lehrkräfte an die Vertrauensperson oder an die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten des jeweiligen Standortes wenden. Die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Standorte sind namentlich im Geschäftsverteilungsplan hinterlegt.
- Präsidialbereich lasub.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Bautzen bautzen.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Chemnitz chemnitz.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Dresden dresden.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Leipzig leipzig.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Radebeul radebeul.gsb@lasub.smk.sachsen.de
- Standort Zwickau zwickau.gsb@lasub.smk.sachsen.de
Die jeweils zuständige Personalverwaltung erarbeitet unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten jeweils einen Gleichstellungsplan für das SMK und die nachgeordneten Behörden.