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Gremien

Zusammenarbeit im Freistaat Sachsen

Das Ressort des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus arbeitet mit mehreren Gremien vertrauensvoll zusammen. Als Gremien werden solche Gruppen von Personen verstanden, die aus einer größeren Gruppe von Personen hervorgehen und für diese spezielle Aufgaben erfüllen. So vertritt in Sachsen beispielsweise der Landesschülerrat als Gremium die Interessen der sächsischen Schüler.

Gremien werden für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkten gebildet und nehmen Entscheidungsaufgaben, Informationsaufgaben, Beratungsaufgaben oder Ausführungsaufgaben wahr.

An Gremien werden bestimmte Funktionen delegiert. Sie können sowohl spontan als auch für längere Zeit gebildet werden.

Landesbildungsrat Sachsen

Der Landesbildungsrat Sachsen wird entsprechend § 63 des Sächsischen Schulgesetzes beim Staatsministerium für Kultus gebildet. Er ist das oberste Beratungsgremium des Kultusministeriums bezüglich des Schulwesens.

www.landesbildungsrat.sachsen.de

Landesbeirat Erwachsenenbildung

Der Auftrag des Landesbeirats Erwachsenenbildung ist im Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen vom 29.06.1998 (§ 9) formuliert:

  • Beratung der sächsischen Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung in Verbindung mit einem Anhörungsrecht: "... vor dem Inkrafttreten von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren."
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung

Landesschülerrat

Als höchstes beschlussfassendes Schülergremium im Freistaat vertritt der LandesSchülerRat Sachsen die Interessen von über 350.000 Schülern.

Mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln arbeiten die gewählten Landesschülervertreter eng mit den Kreis- und Stadtschülerräten sowie den Schülervertretungen an den einzelnen Schulen zusammen. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.

www.lsr-sachsen.de/

Landeselternrat

Die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen im Freistaat vertritt der Landeselternrat. Er berät das Staatsministerium für Kultus in allgemeinen Fragen des Erziehungs- sowie Unterrichtswesens und unterbreitet Anregungen. Die rechtliche Grundlage seiner Arbeit sind u.a. das Schulgesetz, die Elternmitwirkungs-Verordnung sowie die Schulkonferenzverordnung.

www.ler-sachsen.de/

Hauptpersonalräte

Beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind als sogenannte Stufenvertretungen zwei Hauptpersonalräte gebildet: Der Hauptpersonalrat für Verwaltung und der Lehrerhauptpersonalrat.

Der Aufbau der Personalvertretungen im Schulbereich lässt sich § 67 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) entnehmen. Danach gibt es an den Schulen örtliche Lehrerpersonalräte, an den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung, die Personalangelegenheiten bearbeiten, Lehrer-Bezirkspersonalräte und schließlich beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus einen Lehrerhauptpersonalrat.

Zuständig sind die beiden Hauptpersonalräte gem. § 67 SächsPersVG in allen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, die den gesamten Dienststellenbereich (unter Einschluss des nachgeordneten Bereichs) betreffen.

Frauenbeauftragte

Bei allen Maßnahmen in der Dienststelle, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen betreffen wirkt die Frauenbeauftragte mit. Weiterhin fördert und überwacht sie den Vollzug des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes.

www.smk.sachsen.de/frauenbeauftragte.html

Schwerbehindertenvertretungen

Die Hauptschwerbehindertenvertretungen der Verwaltung sowie der Lehrer informieren zum Thema Schwerbehinderung und Gleichstellung. Auf deren Internetseiten finden Sie auch Dokumente zu aktuellen Entscheidungen sowie die jeweiligen Ansprechpartner.

www.hsbvl.sachsen.de

Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen bei den Ländern (sog. Kulturhoheit der Länder). Die KMK behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen".

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Eine wesentliche Aufgabe der KMK besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.

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