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Landesbeirat für Erwachsenenbildung

Mit Erwachsenen- und Weiterbildung sind üblicherweise alle organisierten Lernaktivitäten Erwachsener gemeint. Darüber hinaus lernen Erwachsene aber selbstverständlich auch selbstorganisiert, z.B. durch die Lektüre von Fachbüchern oder den Erfahrungsaustausch am Arbeitsplatz.

Die Weiterbildung Erwachsener kann die Fortsetzung von Lern- und Bildungsprozessen, das Nachholen oder die Aktualisierung von Bildung umfassen. Über die organisierten Bildungsangebote soll den erwachsenen Lernern ermöglicht werden, Wissen und Fähigkeiten für das eigene Handeln und die Interaktion mit Anderen, zur Sicherung und Weiterentwicklung der individuellen und sozialen Identität oder zur Orientierung innerhalb bestehender Wertesysteme zu erlangen. Die Angebotsschwerpunkte der Er-wachsenen- und Weiterbildung reichen vom Erwerb von Basiskompetenzen und dem Nachholen von Schulabschlüssen über die Vermittlung von Fremdsprachen, Geschichte und Kunst bis hin zur Unterstützung Erwachsener in ihren verschiedenen individuellen Rollen und Lebensbereichen – z.B. im Berufsleben, in der Familie, in der Gemeinschaft oder in der Freizeit (Familien-, Gesundheits-, Umwelt-, Verbraucher-, Freizeit- oder kulturelle sowie politische Bildung). Das Weiterbildungsangebot umfasst daher ein breites Interessens- und Themenspektrum.

Der Landesbeirat für Erwachsenenbildung

  • wird entsprechend § 9 des Sächsischen Weiterbildungsgesetzes beim Staatsministerium für Kultus gebildet,
  • ist das Beratungsgremium der Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung,
  • setzt sich aus Vertretern aller am Bildungsauftrag beteiligten gesellschaftlichen Gruppen zusammen,
  • repräsentiert ein breites Meinungsspektrum,
  • bündelt ein breites Spektrum an Fachwissen,
  • wird jeweils für eine vierjährige Amtszeit berufen.

Aufgaben, Zusammensetzung und Zusammenarbeit sind in der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung eines Landesbeirates für Erwachsenenbildung (VwV LBEB) geregelt.

Die Geschäftsstelle des Landesbeirates ist im Staatsministerium für Kultus dem Referat 25 – Assistenzsystemen in Schulen, Weiterbildung - zugeordnet.

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